Unterstützung durch die Kommunalverwaltung
Als Kommunalverwaltung können Sie Maßnahmen ergreifen, um Anfeindungen zu thematisieren und Amts- und Mandatspersonen im Ernstfall gut unterstützen zu können.
Sie wollen als Verwaltungsspitze herausfinden, wie die Lage vor Ort ist? Sie wollen feststellen, wer welche Anfeindungen unter den Amts- und Mandatspersonen erfährt und wie damit umgegangen wird? Dann kann eine anonyme Saalbefragung oder eine vertrauliche Veranstaltung dazu eine Möglichkeit sein. So können Sie das Thema besprechbar machen und ausgehend davon Maßnahmen entwickeln. In dieser Handreichung, die im KommA-Netzwerk entstanden ist, finden Sie mehr zum Thema.
Kommunalverwaltungen können im nächsten Schritt dafür sorgen, dass Amts- und Mandatspersonen eine Ansprechperson haben, an die sie sich bei Anfeindungen wenden können. Diese Person informiert zu Handlungsmöglichkeiten, kennt die zuständigen Stellen der Polizei und einen Überblick über die Lage in Ihrer Kommune. Dies können beispielsweise Präventions- und Extremismusbeauftragte in der Kreisverwaltung sein. Auch können unter Amts- und Mandatspersonen eine Person als kollegiale Ansprechperson fungieren, die Rat gibt und zuhört. Die Lösungen können hier sehr unterschiedlich sein. Eine andere Möglichkeit ist, auf Unterstützungsangebote im Land zu verweisen.
Zusätzlich kann eine Kommunalverwaltung eine kurze, regionale Handreichung erstellen. Diese gibt Amts- und Mandatspersonen Handlungssicherheit, an wen sie sich lokal wenden können und welche Schritte sinnvoll sind. Eine Vorlage, die regional angepasst werden kann, und mehr Informationen finden Sie in dieser Handreichung, die im à KommA-Netzwerk entstanden ist.
Um Anfeindungen und Hass wirksam zu begegnen, braucht es Strategien und abgestimmtes Handeln – zwischen Verwaltung, Polizei, Zivilgesellschaft und Justiz. Vertraulich arbeitende, kleine Strategiegruppen sind ein hilfreiches Instrument. Diese KommA-Handreichung stellt dar, wie der Aufbau vertraulicher Strategiegruppen gelingt.

