Hier finden Sie Hilfe!

Polizei

✆ 110

Telefonseelsorge

✆ 0800-1110111

✆ 0800-1110222

✆ 116123

Hatestorm

Sie werden in sozialen Medien plötzlich in einer großen Zahl von Kommentaren beleidigt, diffamiert oder bedroht. So können Sie reagieren.


Erkennen Sie die Inszenierung

Suchen Sie die Schuld nicht bei sich. Machen Sie sich bewusst: Hassrede wird oft strategisch eingesetzt. Es gibt gut organisierte Gruppen, die strategische Gegner angreifen. Die aggressiven Kommentare fallen zwar auf, die Mehrheit der Social-Media-Nutzer beurteilt die Situation aber differenzierter. Diese Mehrheit ist jedoch still. Im Notfall gilt: Sie haben auf Ihren Seiten in den sozialen Medien das Hausrecht: Blocken und Melden (s. u.) von Kommentaren unter Ihren Beiträgen ist erlaubt.

Geben Sie auf sich acht

Es ist absolut verständlich, wenn eine Anfeindung Sie verletzt. Genau das wollen die Akteure hinter dem Hatestorm erreichen. Diese Grafik und diese Seite können Ihnen dabei helfen, die Lage sachlich zu beurteilen. Wenn Sie merken, dass Sie die Situation belastet, sprechen Sie mit vertrauten Personen, Mandatsträgerinnen und -trägern in ähnlicher Position wie Sie, oder holen Sie sich psychologische Hilfe.

Ein Interview über die psychologischen Auswirkungen von Hatespeech und Hilfsangebote lesen Sie hier.

Sichern Sie Beweise

Sichern Sie alle an Sie gerichteten Bedrohungen und Beleidigungen, auch Links oder Bilder. Machen Sie Bildschirmfotos von Kommentaren, die Sie für strafrechtlich relevant halten. Dabei ist es wichtig, dass der fragliche Kommentar im Zusammenhang mit möglichst vielen weiteren Kommentaren zu sehen ist. Eine Anleitung dazu finden Sie in diesem Fallbeispiel. 

Erstatten Sie Anzeige

Gehen Sie in die Offensive. Strafrechtlich relevant sind nach den Paragrafen 185 bis 188 StGB Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und nach Paragraf 130 StGB Volkverhetzung und Holocaustleugnung. Personen des politischen Lebens sind besonders geschützt. Näheres zur Einordnung von Straftatbeständen finden Sie in diesem Fallbeispiel. Eine Strafanzeige können Sie einfach über die Online-Wache Ihres Bundeslandes stellen – hier finden Sie eine Liste aller bisher eingerichteten Wachen dieser Art. Im Notfall können Sie sich auch an die Online-Wache eines anderen Bundeslandes wenden und dort Anzeige erstatten. Natürlich ist dies auch bei jeder Polizeidienststelle möglich. Geraten wird, sich an die Polizei in dem Bundesland zu wenden, in dem Sie Ihren Wohnort haben. Sie können sich aber auch, wenn Sie etwa auf Reisen sind, an Dienststellen in anderen Bundesländern wenden. Wenn Sie sich beraten lassen wollen, ob ein Inhalt strafbar ist, wenden Sie sich an eine dieser Stellen: Die Seiten internet-beschwerdestelle.deHassmelden und HateAid sind private, zum Teil auch öffentlich geförderte Initiativen. Dort können die Aussagen juristisch geprüft werden.

Beziehen Sie Position

Ignorieren Sie reine Provokateure! Gehen Sie stattdessen ausführlicher auf respektvolle Kritik ein. Wie Sie dabei am besten vorgehen, finden Sie auf dieser Seite und in diesen Tipps. Formulieren Sie in der Ich-Form. Nehmen Sie sich Zeit für eine sachliche Antwort. Machen Sie jedoch klar, dass Sie Menschenfeindlichkeit nicht dulden, und erläutern Sie die Werte, die Sie mit Ihrer Arbeit vertreten – und warum die Beiträge des Gegenübers diesen widersprechen. Begründen Sie Ihre Antwort wenn möglich mit Fakten oder Studien. Für Diskussionen im Netz gilt die Faustregel: Vier Argumente sind genug. Wenn Sie danach noch immer unterschiedlicher Meinung sind, halten Sie fest, dass Sie beide eben nicht übereinstimmen und investieren Sie Ihre Zeit anders.

Motivieren Sie Unterstützer/innen

Studien zeigen, dass Gegenrede Debatten in den Kommentarspalten am effektivsten ziviler macht. Belohnen Sie den Beistand der Gegenredner/innen, zum Beispiel indem Sie ihre Kommentare mit einem „Like“ versehen, ergänzen oder sich bedanken. Sie können auch Freundinnen und Freunde oder Personen aus Ihrem Kollegium, aus Parteien, dem Stadt- oder Gemeinderat bitten, Ihnen mit sachlicher Gegenrede beizustehen. 

Löschen, melden, blockieren Sie die Störer

Blenden Sie Beiträge aus, wenn diese eindeutig menschenfeindlich sind, Persönlichkeitsrechte verletzen oder strafrechtlich relevant sind. Optionen dafür bieten sowohl Facebook hier, als auch Instagram hier oder Twitter hier. Um für Ihre Mitlesenden Transparenz und Verbindlichkeit zu gewährleisten, sollten Sie das Ausblenden von Kommentaren knapp begründen. Etwa: „Vermeiden Sie Beleidigungen. Danke!“ Dem können Sie einen Link zur „Netiquette“ (s. u.) beifügen. Wiegen die Verstöße Ihrer Meinung nach schwer, können Sie diese auch melden. Formulare dafür finden Sie auf Facebook hier, Instagram hier und Twitter hier. Die fraglichen Profile oder Accounts werden dann möglicherweise gesperrt. Manche Plattformen bieten an, Filter einzurichten – etwa hier auf Facebook. Hier können Sie vulgäre Ausdrücke oder spezifische Wörter eingeben. Das heißt: Kommentare von Userinnen und Usern, die diese Worte verwenden, werden gar nicht erst angezeigt. Zudem können Zugriffe von bestimmten Adressen auf Ihre Seiten gesperrt werden. Das ist etwa sinnvoll, wenn Sie es mit einem Social Bot zu tun haben – also einem Programm, das simuliert, ein Mensch zu sein, und gezielt Hass verbreitet. Vergleichen Sie dazu die Informationen bei Facebook hier, Instagram hier oder Twitter hier.

Beugen Sie vor

Legen Sie für den Online-Auftritt Ihrer Stadt oder Gemeinde eine Netiquette fest. Damit bestimmen Sie allgemeine Regeln für die Kommunikation in Ihren sozialen Kanälen. Eine Anleitung dazu finden Sie in diesem Fallbeispiel. Um wiederkehrende Diskussionen zu verkürzen und zu versachlichen, legen Sie im Vorfeld eine Rubrik mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) auf der Website an.

Setzen Sie auf Teamwork

Manchmal kann es hilfreich sein, den Umgang mit Hassnachrichten in Ihrer Stadtverwaltung zu professionalisieren und die Aufgabe der Moderation an andere Mitarbeiter/innen abzugeben, die größere persönliche Distanz haben. Ernennen Sie ein Team, das im Fall eines Hatestorms zuständig ist, bestehend zum Beispiel aus: Amtsleitung, Pressestelle, Social Media Manager/in und juristischer Fachkraft. Reichen die Kapazitäten dafür nicht aus, sollten Sie zumindest das Vier-Augen-Prinzip etablieren, falls Sie auf Hassnachrichten antworten möchten.